AGB´s

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung
Zur Teilnahme an Veranstaltungen ist eine Anmeldung über unsere Internetseite, schriftlich per Post oder per eMail* oder Fax* erforderlich (*wenn ein gültiges SEPA-Mandat bereits vorliegt, siehe Anmeldebogen). Der Vertrag kommt mit der Anmeldung und der Annahme durch die vhs zustande.Die vhs speichert die Anmeldungen digital. Nicht vollständig ausgefüllte Anmeldungen können wir leider nicht bearbeiten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie in der Regel keine weitere Benachrichtigung. Finden Sie sich bitte zum ersten Veranstaltungstermin ein, der mit Ort, Tag und Zeit im Programmheft ausgeschrieben ist. Auch die Teilnahme ohne Anmeldung am Kurs verpflichtet zur Zahlung des gesamten Kurspreises.

2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung oder der Teilnahme am Kurs/Seminar und der Annahme durch die Volkshochschule zustande. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet. Die Teilnahme an Veranstaltungen gilt als Anmeldung. Sie verpflichtet zur Zahlung des Entgelts.

3. Fernabsatzverträge
Fernabsatzverträge im Sinne dieser AGB sind Verträge, bei denen die vhs oder eine in ihrem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Kunde für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Fernkommunikationsmittel im Sinne dieser AGB sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, eMails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.

4. Bezahlung
Der Kurspreis wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Der Kurspreis enthält keine Materialkosten. Diese sind direkt beim Kurlseiter zu begleichen. Als Zahlungsart für den Kurspreis ist nur der Bankeinzug möglich. Tragen Sie bitte deshalb in die Anmeldeformulare Ihr SEPA-Lastschriftmandat ein. Mit Ihrer Unterschrift ermächtigen Sie die vhs zum Einzug fälliger Kurspreise. Der Bankeinzug durch die vhs erfolgt i.d.R. drei Werktage (Folgelastschrift), jedoch spätestens sieben Werktage (Erstlastschrift) nach Fälligkeitstermin (=Kursbeginn). Werden mehrere Teilnehmer durch eine Person angemeldet, so ist der Anmelder gleichzeitig Zahlungspflichtiger. Dies gilt auch für die Anmeldung über die Weitermeldelisten. Mit dem ersten Kurstag entsteht volle Gebührenpflicht, auch bei Nichtteilnahme. Die Nichtzahlung des Kurspreises wird als Erschleichung einer Dienstleistung gewertet. Die vhs wird in diesem Fall entsprechende rechtliche Mittel einleiten.

4.1 Rücklastschriften
Werden Kursgebühren per Bank unberechtigt zurückgegeben, wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe der doppelten Rücklastschriftgebühren der Bank belastet.

4.2. Mahnungen
Kursgebühren, die trotz Mahnung nicht entrichtet wurden, unterliegen dem gesetzlich geregelten Mahnverfahren.Bei nicht Begleichung der Rechnung behält sich die vhs juristische Schritte vor.

5. Rücktritt von der Veranstaltung
5.1. Allgemein
Kostenfreier Rücktritt von einem Kurs ist nur schriftlich (postalisch, Mail, Fax) bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich. Es gilt der Tag des Eingangs bei der vhs. Abmeldungen bei den Kursleitern werden nicht anerkannt! Beachten Sie bitte die Sonderregelungen bei Reisen, Wochen- und Wochenendseminaren!

5.2. Hauswirtschaftskurse
Da die Nahrungsmittel von der/m Kursleiter/in vor Kursbeginn eingekauft werden müssen, ist eine Abmeldung bei Koch-/ Hauswirtschaftskursen bis 7 Tage vor Kursbeginn (auch bei Krankheit) möglich. Bei Nichtteilnahme besteht volle Zahlungspflicht zzgl. der Materialkosten.

5.3. Wochenend- und Wochenseminare
Bei Wochenend- und Wochenseminaren mit Übernachtung wird die Anmeldung schriftlich bestätigt und die Rücktrittsfristen mitgeteilt. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Es gilt der Posteingang.

5.4. Jahreskurse und fortlaufende Kurse
Bei Kursen und Seminaren, die auf ein Veranstaltungsjahr ausgelegt sind oder als fortlaufendes Angebot konzipiert sind, werden die Teilbeiträge jeweils zu den angegebenen Veranstaltungsblöcken fällig. Fortlaufende Kurse können jeweils vier Wochen vor Ende der angegebenen Veranstaltungsblöcke gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Jahreskurse enden mit dem letzten Kurstreffen.

5.5. Rücktritt im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall kann die vhs, nach Rücksprache einen Rücktritt vom Kursvertrag annehmen, wenn der Kunde ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem die voraussichtliche Dauer der Erkrankung hervorgeht. Das Attest ist unmittelbar mit Erkrankung bei der vhs einzureichen. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Höhe der Gutschrift ist der Tag des Posteinganges (eMail/Fax/postalisch) der Abmeldung, abzüglich der bereits stattgefundenen Kursstunden und einer Bearbeitungsgebühr von 10%. Abmeldungen bei den Kursleitern werden nicht anerkannt.

5. Mindestteilnehmerzahl
Die Kurse können durchgeführt werden, wenn die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl anmeldet. Die Mindestteilnehmerzahl ist auf 10 Personen festgelegt. Sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Kurs abgesagt werden. Bei Zuzahlung einer Umlage auf die Kurspreis oder entsprechenden Reduzierung der Unterrichtsstunden können die Kurse stattfinden.

6. Ermäßigungen
Bürger der Gesellschaftergemeinden Aubstadt, Bad Königshofen, Bastheim, Fladungen, Großbardorf, Hausen/Rhön, Herbstadt, Heustreu, Höchheim, Hollstadt, Maßbach, Mellrichstadt, Oberstreu, Ostheim, Saal a.d.Saale, Sondheim, Stockheim, Sulzfeld, Trappstadt, Unsleben und Wülfershausen erhalten einen Nachlass von 5% auf die Kursgebühren. Diese Regelung gilt auch für den Kooperationspartner vhs Münnerstadt. Sie gilt nicht für Veranstaltungen, die in Kooperation mit anderen Trägern/Firmen durchgeführt werden.
Der Frühbucher-Rabatt kann nur bis zu dem angegebenen Datum gewährt werden. Es gilt der Posteingangsstempel, die Sendezeit von Mail und Fax. Auf Kurse, die in Kooperation durchgeführt werden, können keine Ermäßigungen und kein Frühbucher-Rabatt gewährt werden. Da alle Kurse bereits durch die Kommunen subventioniert werden, gibt es keine weiteren Ermäßigungen.

7. Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigungen können nur binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden, wenn mindestens 80% der Unterrichtsstunden besucht wurden. Die Gebühr beträgt 4 EUR.

8. Rechnung
Die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne entfällt seit 2009, wenn der Umsatz nach §4 Nr. 8 bis 28 UStG steuerfrei ist.
Dies trifft für die vhs Rhön und Grabfeld und vhs Münnerstadt zu.

9. Haftung und Schadensersatz
Die vhs übernimmt den Teilnehmern aller Veranstaltungen gegenüber keinerlei Haftung, namentlich nicht für Unfälle auf Wegen, in den Gebäuden und Unterrichtsräumen und für den Verlust von Kleidungsstücken, Fahrrädern und sonstigen Besitzgegenständen. Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Schadensersatzansprüche beschränken sich auf die Höhe der Teilnehmergebühr. Gegenseitige Leistungen werden aufgerechnet.

10. Lehrplanänderungen | Absage von Kursen
Die vhs behält sich die Verlegung und die Absage von Kursen aus organisatorischen Gründen vor. Die Absage erfolgt schriftlich od. per eMail od.per SMS oder telefonisch. Des Weiteren kann sich das Kursende aufgrund organisatorischer und technischer Gegebenheiten verschieben. Dies berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kurspreises. Eine unwesentliche Veränderung des Kursinhaltes bzw. Wechsel des Dozenten berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Kurspreises.

11. Leistungsumfang Schriftform
Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des Veranstaltungsprogramms oder der Webseite der vhs. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiter sind zu Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

12. Urheberschutz
In den EDV-Kursen dürfen keine privaten Speichermedien zur Anwendung kommen, wenn nichts anderes in der Kursausschreibung benannt ist. Die vhs-eigene Software darf aus Lizenzgründen nicht kopiert werden. Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht vervielfältigt werden. Der Teilnehmer erkennt diese Bedingungen bei Anmeldung an.

Stand: März 2022
Gerichtsstand Bad Neustadt/Saale

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